Beiträge

KiTa – Anmeldung:


Der Anmeldetag, der meist im Januar/Februar stattfindet, wird rechtzeitig durch die Presse und den Pfarrbrief bekannt gegeben. Es besteht jedoch, jederzeit und ganzjährig, die Möglichkeit, nach Vereinbarung, Ihr Kind auch außerhalb des Anmeldetages im Kindergarten oder in der Krippe anzumelden.

         Monatsbeiträge:

ZeitrahmenKinder unter 3 JahreKinder ab 3 Jahre
4-5 Stunden101 €60 €
5-6 Stunden111 €66 €
6-7 Stunden122 €72
7-8 Stunden –78 €

-Die Beiträge werden jeweils Mitte des Monats vom Pfarrbüro abgebucht.

-Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von maximal 100 Euro pro Kind und Monat. Der monatliche Grundbeitrag wird entsprechend reduziert.

Bayrische Krippengeld:

Vom bayrischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Da das Krippengeld bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Beitragsentlastung für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos. Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. 

-Die Beiträge werden für alle Monate (auch August) erhoben. Sie beinhalten die Nebenkosten, mit Ausnahme des Essensgeldes.

-Ab dem Monat, an dem ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet, gilt der Beitrag für Kinder ab 3 Jahren, unabhängig von der Gruppe, die das Kind besucht.

– Alle Kindergartenkinder müssen fünf Tage in der Woche anwesend sein. (Kein „Platzsharing“ möglich!)

– In der Krippe ist „Platzsharing“ möglich

-Das Essensgeld wird separat erhoben und beträgt: 3,50 € für ein Essen.